- und indem infolge der fraglichen Bestimmung auf diskriminierende
Weise zwischen den Personen, die in einen schwebenden Rechtsstreit, in dem der Erlass vom 18. April 2008 zur Diskussion steht, verwickelt sind, einerseits und den Personen, die in einen schwebenden Rechtsstreit, in dem diese Bestimmung nicht zur Diskussion steht, verwickelt sind, anderer
seits unterschieden wird, da den Erstgenannten während des Verfahrens die Möglichkeit versagt wird, sich auf die Gesetzwidrigkeit des genannten Erlasses zu berufen, wodurch ihr Recht au
...[+++]f Rechtsicherheit auf diskriminierende Weise eingeschränkt wird?