6. vertritt die Ansicht, dass eine 2+2-Monats-Regelung in Bezug auf Einwände auf elegante Weise ein relativ rasches Inkrafttreten ermöglichen würde, ohne dass dadurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwan
d geschaffen würde, gleichzeitig aber ausreichend Zeit bliebe, in strittigen Fällen zu reagieren; vertritt die Auffassung, da
ss es sinnvoll sein könnte, zusätzlich die Option der Vorabbilligung einzuführen, vorausgesetzt, den am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organen steht es frei, dieses Ve
...[+++]rfahren nach freiem Ermessen einzusetzen, wobei jeder entsprechende Antrag der Kommission angemessen begründet werden sollte;