3. bedauert, dass die Revision nicht weitreichender war und keine klaren Kr
iterien aufgestellt wurden, und fordert wesentliche Verbesserungen, was die Detailliertheit der Kriterien anbelangt; fordert, dass der Kodex rechtsverbindlich wird, und dringt darauf, dass der Rat seine Entscheidung über die Rechtsverbindlichk
eit des Kodex nicht weiter verschiebt; stellt fest, dass am 26. September 2005 bewährte Verfahren für die Auslegung von Kriterium 8 ohne Einspruch durch die Gruppe "Ausfuhr konventioneller Waffen (COARM)" festgelegt wur
...[+++]den, und hofft, dass diese in die nächste überarbeitete Fassung des Benutzerleitfadens aufgenommen werden;