T. in der Erwägung, dass das Parlament viele Petitionen von
Einzelpersonen und verschiedenen Vereinigungen, die EU-Bürgerinnen und -Bürger vertreten, erhalten hat, in denen diese Beschwerde
n über verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit Bauaktivitäten vorbringen, wobei festzustellen ist, dass bei vielen der sich mit der fortschreitenden Bebauung befassenden Petitionen kein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrec
ht vorliegt und die darin beschriebenen Probl ...[+++]eme den Mitteilungen der Kommission an die Mitglieder zufolge durch Ausschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe beigelegt werden müssten,