Die schwächere Rechtsgrundlage erschwert es der ANI zusätzlich, Fortschritte z
u erzielen. Sie ist immer noch Gegenstand einer Verfassungsklage, wenn auch zwei Beschwerden im Juni vom Verfassung
sgericht abgewiesen wurden.[54] Die neuen Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen – die als zusätzliche Stufe zwischen der ANI und den Gerichten für Fälle eingesetzt worden waren, in denen die ANI die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorschlägt – scheinen es
noch schwierige
...[+++]r zu machen, unrechtmäßiges Vermögen zurückzuverfolgen.