Auf die von der Regierung der Französischen Gemeinschaft vorgebrachte These, der zufolge es keinen Anlass zur Vorlage der Durchführungserlasse gebe, erwidert der Präsident des Flämischen Parlaments, es handele sich i
m vorliegenden Fall nicht um die Zuständigkeit des Staatsrats, die Erlasse anhand der Gesetzestexte zu prüfen, sondern vielmehr darum, dass die Durchführungserlasse die wirkliche Absicht, die mit den nunmehr angefochtenen Haushaltsbestimmungen verfolgt we
rde - falls der Hof daran zweifeln sollte -, zu
...[+++]verdeutlichen geeignet wären.