Um die Schwierigkeit auszugleichen, mit der je
der der betroffenen Landwirte konfrontiert werden könnte - 11 an der Zahl - hat die Wallonische Regierung beschlossen, dem Betreiber eine operative Maßnahme vorzuschlagen, die dem Landwirt zugutekommen wird. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme, durch die für jeden Hektar verlorene landwirtschaftliche Fläch
e anderthalb Hektar neue landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung gestellt wird, zusätzlich zu der abschließenden Umwandlung eines Teils des Geländes (wenigstens 30 ha) in Agrargebie
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