(33) Betrifft der Antrag Erz
eugnisse, die einen genetisch veränderten Organismus enthalten oder aus einem solchen bestehen, so sollte der Antragsteller die Wahl haben, entwede
r eine bereits nach Teil C der Richtlinie 2001/18/EG erlangte Zulassung für die absichtliche Freisetzung in die Umwelt -
unbeschadet der an diese Zulassung geknüpften Bedingungen - vorzulegen oder zu beantragen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung gleichzei
...[+++]tig mit der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Sicherheitsprüfung durchgeführt wird.