Die Kriterien, von denen die Hochschulbehörde diese Zustimmung abhängig mache, seien nicht festgelegt, und die gegenwärtige Realität laufe darauf hinaus, dass diese Zustimmung nie ert
eilt werde, so dass viele Personalmitglieder schon mit einer radikalen Weigerung konfrontiert worden seien, nachdem sie in der Hoffnung, die « normale » Gehaltsskala zu erhalten, schon unwiderrufliche Verpflichtungen eingegangen seien, indem sie auf die Kumulierungsregelung von Artikel 150 (die sog. « kunstbezogene Kumuli
erung ») verzichtet hätten ...[+++].