Das Zurückgreifen auf „Markterwartungen“, die von Drittpersonen formuliert worden waren, um in fine einen geschätzten Wert von EDF festzulegen, ist unter diesen Bedingu
ngen weder bewiesen noch kohärent zu den Argumenten, die Frankreich vorbringt, um die Entsch
eidung, die von den französischen Behörden angeblich getroffen wurde, zu erläutern und zu untermauern. Und zwar umso weniger, da die französischen
Behörden anführen, dass die überwiegende Geschäftstätigkeit von EDF in Frankreich im Jahr 1
...[+++]997 zu geregelten Tarifen erfolgte (Erwägungsgrund 85).