Die Veranstaltungen zum fünfz
igjährigen Bestehen haben den Gerichtshof nicht daran gehindert, den Arbeiten des Konve
nts für die Zukunft Europas, die in diesem Jahr durchgeführt wurden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Er hat dabei unter Wahrung der
durch seine Aufgabe gebotenen Zurückhaltung stets positiv reagiert, wenn in den verschiedenen Arbeitsgruppen, die sich unter anderem mit dem Subsidiaritätsprinzip
...[+++], den Grundrechten und der Frage der Rechtspersönlichkeit der Union befassten, um seine Mitarbeit ersucht wurde.