17. vertritt die Auffassung, dass die Eigenverantwortung der Parlamente der Mitgliedstaaten in Bezug auf die
länderspezifischen Empfehlungen gestärkt werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit vorzusehen, dass die Kommission die länderspezifischen Empfehlungen in den einzelstaatlichen Parlamenten vorstellt, bevor sie vom Rat angenommen werden; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, sich stärker für die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen zu engagieren und die EU-Ziele rigoros in ihre eigenen Ziele auf nationaler Ebene umzusetzen; ist daher der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten jährlich umfassend über di
...[+++]e Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen für Bereiche des Binnenmarkts Bericht erstatten sollten; fordert darüber hinaus die Kommission erneut auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments über die Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen und über die bisher erzielten Fortschritte zu berichten; fordert die Mitgliedstaaten auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments die Gründe für erhebliche Abweichungen hinsichtlich der länderspezifischen Empfehlungen darzulegen;