4. erkennt den Ansatz der Kommission an, der darin besteht, in einem
ersten Schritt eine einfache GKB (ohne Konsolidierung) vorzuschlagen
und später, sobald erneut eine Konsolidierung eingeführt wird, ein Element der grenzüberschreitenden steuerlichen Begünstigung hinzuzufügen; weist darauf hin, dass d
iese Vorgehensweise kein perfekter Ersatz für eine Konsolidierung darstellt und dass einige Zeit erforderlich wäre, um dieses neue
...[+++]System voll funktionsfähig zu machen;