13. ist der Ansicht, dass bestimmte Aspekte der Vereinbarung vom 21. Februar 2014, die von drei Außenministern im Namen der EU ausgehandelt und von Janukowytsch gebrochen wurde, da dieser sie nicht anerkannte, indem er das neue Verfassungsges
etz unterzeichnete, noch immer hilfreich sein könnten, um einen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse zu finden; ist jedoch der Ansicht, dass niemand Lösungen aushandeln bzw. akzeptieren kann, die die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine untergraben, und bekräftigt das fundamentale Recht der ukrainischen Bevölkerung, über die Zukunft ihres La
...[+++]ndes frei zu entscheiden;