Zu dieser letztge
nannten Zielsetzung wurden zwei Optionen bewertet: eine erste Option, bei der der Geltungsbereich der Datensch
utzvorschriften auf diesem Gebiet grundlegend erweitert und auf die Lücken des Rahm
enbeschlusses sowie andere durch ihn aufgeworfenen Fragen eingegangen wird, und eine weitreichendere
zweite Option mit sehr strikten, präskriptiven Bestimmungen,
...[+++]die auch die sofortige Änderung aller anderen Instrumente der ehemaligen dritten Säule nach sich zöge.