E
s enthält nämlich eine erschöpfende Auflistung der Diplome, die Anlass zu
einer Bonifikation geben, und in die
ser Auflistung sind selbstverständlich nicht die Befähigungsnachweise enthalten, die nach 1912 eingeführt wurden, und ebenfalls nicht gewisse Diplome, die
bereits bestanden, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt für die Ausübung
eine ...[+++]s Amtes im Unterricht angenommen wurden.