Ich denke, dass nun, im L
ichte der in diesem Bericht enthaltenen Angaben, die einzelstaatlichen Behörden noch energischere Nachforschungen a
nstellen können und müssen, auch in den Fällen, in denen noch gar keine eingeleitet wurden; dass sie das unter Einhaltung der Verfahrensgarantien tun müssen, die faktisch Garantien des Rechtsstaats sind, des uneingeschränkten Rechts der Opfer – die Sie ja auch teilweise angehört haben – und der Angeklagten, Beweise beizubringen, solange nicht durch ein Urteil festgestellt wird, wann und ob jemand
...[+++] für spezifische Tatbestände verantwortlich ist.