Was die Einstufung in die Besoldungsgruppe betrifft, die eine Einrichtung der Union bei der Ernennung eines abgeordneten Mitarbeiters des nationalen diplomatischen Dienstes eines Mitgliedstaats zum Bediensteten auf Zeit vornimmt, können die Aufgabe
n, die er zuvor als abgeordneter nationaler Sachverständiger bei dieser Einrichtung wahrgenommen hat, nicht für einen Vergleich mit den Aufgaben, die dem Dienstposten entsprechen, den er als Bediensteter auf Zeit innehat, berücksichtigt werden, da er sich als abgeordneter nationaler Sachverständiger nicht auf ei
...[+++]ne Einstufung in eine Besoldungsgruppe gemäß dem Statut berufen konnte.