8. betrachtet die Änderung von Artikel 301 des Strafgesetzbuches, die die Regierung dem Parlament vor
gelegt hat, nur als ersten Schritt hin zu einer umfassenden Reform dieses Artikels sowie anderer Artikel des Strafgesetzbuches, und fordert die Regierung und das Parlament auf, diese Reform unverzüglich durchzuführen, damit k
einer dieser Artikel mehr
dazu benutzt werden kann, die Meinungsfreiheit willkürlich zu beschränken; bedauert, dass in Bezug auf die Meinungsfreiheit k
eine ...[+++]rlei Fortschritte erzielt wurden und dass die Zahl der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, die eine willkürliche Beschränkung des Rechts auf friedliche Meinungsäußerung ermöglichen, verfolgten Personen 2007 noch weiter zugenommen hat; hebt hervor, dass nach der dringend fälligen Änderung des Artikels 301 weitere gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Türkei die freie Meinungsäußerung ebenso wie die Pressefreiheit im Einklang mit den in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Standards in vollem Umfang garantiert;