M. in der Erwägung, dass gemäß der neuen Verfassung eine Reihe von Angelegenheiten, beispielsweise besondere Aspekte
des Familienrechts oder das Steuer- und Rentensystem, die normalerweise in den Zuständigkeitsbe
reich der Regierung fallen oder dem regulären Entscheidungsverfahren der gesetzgebenden Körperschaft unterliegen, auch durch ein
Grundlagengesetz zu regeln sind, wodurch die Bedeutung künftiger Wahlen g
eschmälert ...[+++] wird und einer Regierung mit Zweidrittelmehrheit weitere Möglichkeiten eröffnet werden, ihre politischen Präferenzen festzuschreiben, sowie in der Erwägung, dass durch den Erlass spezifischer und detaillierter Vorschriften im Rahmen von Grundlagengesetzen daher der Grundsatz der Demokratie gefährdet werden kann,