13. begrüßt, dass der UNHRC der entsetzlichen Menschenrechtslage und dem humanitären Notstand in Syrien weiterhin Aufmerksamke
it schenkt, wie die Resolutionen der Vereinten Nationen zur Lage in Syrien, die auf der 19., 20. und 21. Tagung des UNHRC und auf der Sondertagung des UNHRC zu Syrie
n vom 1. Juni 2012 angenommen wurden, belegen; fordert den EAD und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Lage in Syrien im Rahmen d
er VN, insbesondere beim UNHCR, au ...[+++]ch weiterhin oberste Priorität eingeräumt wird; bekräftigt erneut, dass dafür gesorgt werden muss, dass für Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Recht, die während des Konflikts begangen wurden, Rechenschaft abgelegt wird;