118. nimmt zur Kenntnis, dass die Mitgliedstaat
en im Haushaltsjahr 2011 172,7 Mio. Euro von den Empfänger
n wieder eingezogen haben und dass der von den Empfängern am Ende des Jahres noch einzuziehende ausstehende Gesamtbetrag 1 206,9 Mio. Euro betrug, von denen 458 Mio. Euro im Einklang mit der 50/50-Regel den Mitgliedstaaten für EGFL-Ausgaben angelastet wurden; anerkennt, dass ca. 25,7 Mio. Euro für die Fälle, die im Laufe des Haushaltsjahres 2011 für nicht einziehbar erklärt wurden, zulaste
...[+++]n des EU-Haushalts gehen; weist darauf hin, dass die GD AGRI die Rechnungen für alle anhängigen Fälle, die noch aus den Jahren 2006 oder 2002 stammen, per Beschluss 2011/272/EU vom 29. April 2011 abgeschlossen hat und dass gemäß der 50/50-Regelung 27,8 Mio. Euro den Mitgliedstaaten angelastet wurden, während 29,2 Mio. Euro als nicht wiedereinziehbar geltende Beträge dem EU-Haushalt angelastet wurden;