122. nimmt zur
Kenntnis, dass die Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2011 172,7 Mio. EUR von den Empfänger
n wieder eingezogen haben und dass der von den Empfängern am Ende des Jahres noch einzuziehende ausstehende Gesamtbetrag 1 206,9 Mio. EUR betrug, von denen 458 Mio. EUR im Einklang mit der 50/50-Regel den Mitgliedstaaten für EGFL-Ausgaben angelastet wurden; anerkennt, dass ca. 25,7 Mio. EUR für die Fälle, die im Laufe
des Haushaltsjahres 2011 für nicht ...[+++] einziehbar erklärt wurden, zulasten des Unionshaushalts gehen; weist darauf hin, dass die GD AGRI die Rechnungen für alle anhängigen Fälle, die noch aus den Jahren 2006 oder 2002 stammen, per Beschluss 2011/272/EU vom 29. April 2011 abgeschlossen hat und dass gemäß der 50/50-Regelung 27,8 Mio. EUR den Mitgliedstaaten angelastet wurden, während 29,2 Mio. EUR als nicht wiedereinziehbar geltende Beträge dem Unionshaushalt angelastet wurden;