Zur Vermeidung doppelter Meldepflichten für Finanzmarktteilne
hmer sollten derlei Informationen in der Regel von den nationalen Aufsichtsbehörden übermittelt werden, die den Finanzmärkten und -marktteilnehmern am nächsten sind, und die Behörde sollte bereits vorhandene Statistiken berücksichtigen. Als letztes Mittel allerdings sollte die Behörde imstande
sein, in Fällen, in denen eine zuständige nationale Behörde diese Informationen nicht fristgerecht übermittelt oder übermitteln kann, ein gebü
...[+++]hrend gerechtfertigtes und begründetes Ersuchen um Informationen direkt an einen Finanzmarktteilnehmer zu richten.