Insofern sie es einer Arbeitnehmerin, die von einer Teilzeitarbeit, die ein Risiko für ihre Schwangerschaft beinhaltet, entfernt wurd
e, verbietet, einer anderen Teilzeitbeschäftigung, die nicht das gleiche Risiko beinhaltet, weiterhin nachzugehen, damit sie ihre postnatale Ruhe in dieser anderen Teilzeitbeschäftigung um den Zeitraum verlängern kann, in dem sie dieser letztgenannten Teilzeitbeschäftigung weiterhin nachgegangen ist, und zwar « zwischen einschliesslich der sechsten und der zweiten Woche vor der Entbindung », verstossen die Artikel 114 und 115 des am 14. Juli 1994 koordinierten Gesetzes über die Gesundheitspflege- und Entschädigungs
pflichtver ...[+++]sicherung gegen die Artikel 10 und 11 der Verfassung.