P. in der Erwägung, dass ein einheitliches Verfahren für die Behandlung von Asyl
anträgen und andere Formen ergänzenden Schutzes zu begrüßen ist, weil dadurch das Antragsverfahren auf Asyl fairer und ef
fizienter gestaltet werden könnte; ferner in der Erwägung, dass gewährleistet werden sollte, dass der Antrag eines Individuums zuerst als Asylantrag geprüft wird und dann als Antrag auf ergänzenden Schutz behandelt wird ; darüber hinaus in der Erwägung, dass durch ein derartiges einheitliches Verfahren nicht die Integrität des Systems
...[+++]für Asylanträge beeinträchtigt werden sollte, indem der Flüchtlingsstatus, wie er gemäß der Genfer Konvention anerkannt wurde, und ergänzende Formen des Schutzes als austauschbar betrachtet werden,