Bereiche der Zusammenarbe
it - Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die im
Jugendbereich tätig sind, - Ausbildung von Jugendbetreuern, - Information der Jugendlichen, - Jugendaustausch, - Freiwilligendienst von Jugendlichen. a) Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die im Jugendbereich tätig
sind Der Rat stellt fest, daß die demokratischen Jugendstrukturen in den verschiedenen Drittländern wie auch
gegenüber denen der ...[+++]Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind; dadurch wird zuweilen das Zustandekommen einer wirksamen Zusammenarbeit erschwert.