Nach Darlegung der klagenden Parteien sei nicht deutlic
h, ob unterschieden werden müsse zwischen dem Umsatz, der mit dem Verkauf von medizinischen Hilfsmitteln erzielt werde, d
ie für medizinische Zwecke benutzt würden, und dem Umsatz, der mit dem Verkauf derselben medizinischen Hilfsmittel erzielt werde, die nicht für medizinische Zwecke
benutzt würden, und ob die Vertreiber für den Verkauf der letztgenannten Hilfsmittel den Beiträgen im Sinne der Arti
...[+++]kel 34 und 46 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 unterlägen.