Schließlich sollte in Übereinstimmung mit dem Bericht, der dem Parlament vorgelegt wurde, die Befugnis zur Bestimmung der Kriterien, die zu
r Ermittlung dessen angewendet werden, welcher Teil des EFRE zur Unterstützung von marginalisierten Bevölkerung
sgruppen zugewiesen wird, bei der Europäischen Kommission liegen: diese Bestimmung scheint nur der Kommission einen umfassenden Ermessungsspielraum bei der Festlegung der oben erwähnten Kriterien zu gewähren; in der Tat wird von diesen Kriterien das Ausmaß und der Umfang der Maßnahme abhängen
, und zwar ...[+++] zu einem Zeitpunkt, an dem das Parlament in keiner absehbaren Weise eine Chance hat zu handeln und seinen Sichtweisen Ausdruck zu verleihen.