Da mit dem pauschalen Betrag von 5,7
Mrd. EUR zu keiner Zeit bezweckt wurde, den nicht gegebenen Satz zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen
France Télécom und ihren Wettbewerbern zu kompensieren, wäre es nicht gerechtfertigt, diese Summe und die jährlichen Beiträge mit befreiender Wirkung, die France Télécom nich
t gezahlt hat, aber hätte zahlen müssen, um zu einem Satz zur Sicherung wirklich gleicher Wettbewerbsbed
...[+++]ingungen zu gelangen, gegeneinander abzuwägen.