Abgesehen von den Sitzungen, die der Erörterung der derzeitigen Situat
ion gewidmet waren, wurden keine Überlegungen über den Verfassungsvertrag unter Einbeziehung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission angestellt, um die Argumente und Kritik jener zu berücksichtigen, die nac
h der Ratifizierung durch einige Mitgliedstaaten, der Ablehnung durch andere und dem Schweigen wieder anderer Staaten die Unzulänglichkeit
einiger Teile des Textes und dessen Verworrenheit herausgestellt
...[+++]hatten.