In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft voraussichtlich am 1. Januar 2019 eigenständig die Familienl
eistungen verwalten wird und mit den Vorbereitungen zur Übernahme dieser Zuständigkeit, insbesondere die Ausarbeitung der entsprechenden Rechtstexte, unverzüglich begonnen werden muss; dass der zu scha
ffende Rat mitunter damit beauftragt wird, bei der Ausarbeitung der Rechtstexte mitzuwirken, sodass die Verabschiedung des vo
rliegenden Erlasses ...[+++]keinen Aufschub mehr duldet;