(22) Es ist außerdem wichtig, Vorkehrungen für Ausnahmefälle zu treffen, in denen nationale Maßnahmen, die sich auf die Dienste der Informationsges
ellschaft beziehen, sofort erlassen werden können; dies ist nur in dringenden Fällen aufgrund einer ernsten und unvorhersehbaren Situation, insbesondere einer Situation, die vorher nicht bekannt war und dere
n Ursache nicht dem Handeln der Behörden des betreffenden Mitgliedstaats anzulasten ist, zuzulassen, damit das Ziel der vorherigen Konsultation und administrativen Zusammenarbeit, das d
...[+++]iese Richtlinie zum Gegenstand hat, nicht gefährdet wird.