19. ist der Ansicht, dass die Rolle des Wettbewerbs beim Anregen von Investitionen in neue digitale Infrastruktur zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums nicht unterminiert werden sollte; erachtet es als entscheidend, dass die Kommission einen Rechtsrahmen gewährleistet, innerhalb dessen alle Marktteilnehmer in innovative digitale Infrastruktur investieren können; geht davon aus, dass zu diesem Zweck neue Regeln für die Definition von effizienten Zugangspreisen zu NGA-Netzen (Next Generation Access) den zugrunde liegenden Wettbewerbsprozess in
jedem Mitgliedstaat widerspiegeln sollten, indem ...[+++] die Vorrechte nationaler Regulierungsbehörden (NRB) berücksichtigt werden; ist davon überzeugt, dass zu diesem Zweck die NRB darauf hinarbeiten
sollten, gemeinsame Ziele, d. h. die der Digitalen Agenda, zu verfolgen und dabei auf ihre besseren Kenntnisse ihrer jeweiligen nationalen Märkte und ihre speziellen Erfahrungen damit zurückzugreifen;