Dies kann d
arauf zurückgeführt werden, dass die Prüfung durch die Gesetzgebungsabteilung eine ' offene ' Prüfung ist, bei der nicht gewährleistet
werden kann, dass im Gutachten alle Einwände, die zu einem bestimmten Text möglich sind, behandelt
werden, und dass anschließend, anlässlich neuer Anträge auf Gutac
hten zu Anpassungen dieses Textes, nicht weitere Punkte geprüft
werden können, insbesondere, wenn dieses ursprüngliche Gutach
...[+++]ten innerhalb einer sehr kurzen Frist angefordert wird.