(16) Es sollte eine allgemeine Regelung für die Behandlung spekulativer und missbräuchlicher Eintragungen von Do
mänennamen erlassen werden, wonach Inhabern älterer Rechte, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt sind, und Einrichtungen des öffentlichen Rechts eine besondere Vorabregistrierungsfrist ("sunrise period") eingeräumt wird, während der die
Registrierung ihrer Domänennamen ausschließlich solchen Inhabern älterer Rechte, die nach nationalem und/oder Gemeinschaftsrecht anerkannt oder festgelegt
...[+++] sind, sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorbehalten ist.