Sollte der Streit im Rahmen
der Konsultationen binnen sechzig Tagen nach Eingang des Antrags auf WTO-Konsultationen nicht beigelegt worden sein, kann die beschwerdeführende Partei das Streitbeilegungsgremium (DSB) bitten, ein Streitbeilegungspanel einzurichten (die beschwerdeführende Partei kann jedoch schon vor Ablauf der vorgenannten Frist von
sechzig Tagen die Einrichtung eines Panels beantragen, wenn beide Parteien der Auffassung sind, dass der Streit nicht im Rahmen der Konsu
ltationen beigelegt werden ...[+++] kann).