Die Mitgliedstaaten, die de
rzeit Neuansiedlungsprogramme umsetzen, wären angehalten, sich entweder auf die Reservierung einer bestimmten Anzahl von Plätzen einzustellen, von denen strategischer Gebrauch im Rahmen des EU-Neuansiedlungsprogramms gemacht werden soll, o
der diese Programme weiterhin zu betreiben und gleichzeitig in vollem Umfang am EU-Programm
teilzunehmen, um so ihre einschlägigen Erfahrungen in die gemeinsame Maßnahme
...[+++] der Mitgliedstaaten einfließen zu lassen.