Die Leitlinien von 1
999 behalten jedoch ihre Gültigkeit. Den Mitgliedstaaten sollen zusätzliche Ori
entierungen gegeben werden, die mehreren Faktoren Rechnung tragen, welche sich auf die Inanspruchnahme der Struk
turfonds auswirken. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Verschlechterung der wirtschaftlichen Konjunktur, Haushaltssituation der Mitgliedstaaten, Entwicklungen der Gemeinschaftspolitiken mit territorialen Auswirkunge
...[+++]n.