In der Erwägung, dass der Wallonische Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung feststellt, dass die Vorschläge des Autors der Studie in dem Erlass vom 8. Mai 2014 in Betracht gezogen worden sind; da
ss diese Vorschläge darin bestehen, eine zusätzliche Vorschrift für die Bereiche vorzusehen, in denen die Absetzbecken gebaut werden, und die Grundstücke, die sich im trockenen Tal südlich des
bestehenden Absetzbeckens befinden, nicht als Abbaugebiet einzutragen; dass ein Beschwerdefü
hrer diesen zweiten Vorschlag, diese Gr ...[+++]undstücke nicht als Abbaugebiet einzutragen, ebenfalls validiert;