In diesen Klagegründen, die gegen Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Deze
mber 2012 gerichtet sind, wird der Behandlungsunterschied bemängelt, der zwischen Beamten der NGBE eingeführt werde, je nachdem, ob sie zum Zeitpunkt der Eröffnung de
s Anspruchs auf die Vorruhestandspension zum Fahrpersonal gehörten oder nicht; während sie im ersten Fall
Anspruch auf die durch den angefochtenen Artikel 5 eingeführte Garantie hätten, treffe dies im zweiten Fall nicht zu; dieser Behandlungsunterschied sei ni
...[+++]cht zu rechtfertigen auf der Grundlage der Schwere der Funktionen.