a) Es muss eine Bescheinigung eines unabhängigen qualifizierten Schätzers oder einer ordnungsgemäß zug
elassenen amtlichen Stelle vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass der Preis den Marktwert nicht übersteigt, und mit der entweder attestiert wird, dass das Gebäude den nationalen Vorschriften entspricht, ode
r in der die Punkte angegeben sind, die nicht den Vorschriften entsprechen, wenn ihre Berichtigung durch den Endbegünstigten i
m Rahmen der Aktion vorgesehen ist ...[+++].