Nach Auffassung der Kommission ist der Garantiemechanismus notwendig, um die Finanzstabilität der betroffenen Mitgliedstaaten zu wahren, da es sich bei der Dexia SA um eine systemrelevante Bank handelt. Di
e Kommission hat in dieser Phase des Verfahrens jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit der befristeten Garantie mit d
em Binnenmarkt, vor allem, weil diese neue Beihilfe zusätzlich zu den Beihilfen gewährt werden soll, die bereits als Teil des von der Kom
...[+++]mission am 26. Februar 2010 gebilligten Umstrukturierungsplans genehmigt wurden.