Die angeblich geschädigte Partei - die nicht beanstande, dass der Unterschied zwischen den geschädigten Parteien, je nachdem, ob
sie Opfer einer von einem Magistraten oder einem Beamten begangenen Straftat geworden seie
n oder Opfer einer Straftat, die von einer Person begangen worden sei, die nicht den Schutz der Artikel 479 ff. des Strafprozessgesetzbuches geniesse, auf einem objektiven Kriterium beruhe - weise nicht nach, dass der angeklagte Behandlungsunterschied hinsichtlich des durch diese Bestimmungen angest
...[+++]rebten Ziels übertrieben sei.