Zudem erläutert die Kommission im Rahmen dieser Mitteilung, dass
sie auch noch nicht vollständig umgesetzte Reformen berücksichtigen wird, sofern diese in einem Strukturreformplan, der vom betreffenden Mitgliedstaat v
erabschiedet werden muss, klar festgelegt wurden – einschließlich eines überzeugende
n Zeitplans für die Umsetzung (Im Fall von Mitgliedstaaten, die übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte aufweisen, wird in der Re
...[+++]gel der Korrekturmaßnahmenplan herangezogen).