Insbesondere möchte sie wissen, ob die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (konkret das Recht auf Zugang zu einem Gericht und der Grundsatz der Waffengleichheit zwischen den Prozessparteien) es zulässt, dass
die Kommission – in Vertretung der Union – eine Schadensersatzklage aufgrund eines wettbewerbswidrigen Verhalte
ns erhebt, wenn sie zuvor selbst die Entscheidung erlassen hat, mit der dieses Verhalten festgestellt worden ist und wenn diese Entscheidung für das zuständige Gericht bindend ist, ohne dass dieses die Gültigkei
...[+++]t der Entscheidung prüfen kann.