24. ist der Ansicht, dass national
e Register für Brustimplantate zur Sicherung von Herkunft und Verbleib der Implantate sowoh
l hinsichtlich der Hersteller als auch hinsichtlich der Patienten (insbesondere bei mangelhaften Implantaten ist es unerlässlich, dass diese nach dem Eingriff von den betroffenen Patienten zurückverfolgt werden können) unerlässlich sind; weist darauf hin, dass dabei die geltenden Vorschriften für den Schutz der Privatsphäre hins
...[+++]ichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten gebührend beachtet werden müssen; ist der Ansicht, dass der Zugang zu den Registern beschränkt und deren Inhalt vertraulich behandelt werden muss;