24. ist der Ansicht, dass nationale Register für Brustimplantate zur Sicherung von Herkun
ft und Verbleib der Implantate sowohl hinsichtlich der Hersteller als auch hinsichtlich der Patienten (insbesondere bei mangelhaften Implantaten ist es unerlässlich, dass diese nach dem Eingriff von den betroffenen Patienten zurückverfolgt werden können) unerlässlich sind; weist darauf hin, dass dabei die geltenden Vorschriften für den Schutz der Privatsphäre hinsichtlich der Verarbeitung persönlicher Daten gebührend beachtet werden müssen; ist der Ansicht, dass der Zugang zu den Registern beschränkt und deren Inhalt vertraulich behandelt werden mu
...[+++]ss;