Die Kommission zielt also darauf ab zu zeigen, dass der Vorschlag für eine Richt
linie nicht nur die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, wie es im Titel heißt, betrifft, sondern auch die Vorschriften über den Mutterschutzurlaub, seine Dauer, die Vergütung und die Rechte und Pflich
ten der Frauen, die Mutterschaftsurlaub nehmen oder aus dem Mutterschaftsurlaub zurückkehren. Ihre
r Ansicht nach sind ...[+++]diese Regelungen auch untrennbar mit der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen nach Artikel 157 Absatz 3 verbunden.