In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung am 30. September 2008 ein günstiges Gutachten über die erste Phase der Umweltverträglichkeitsprüfung abgegeben hat; dass das 26. April 2008 abgegebene Gutachten des Ausschusses über die zweite Phase der Studie deren Schlussfolgerungen betreffend die Eintragung des industriellen Gewerbegebiets und den entsprechenden raumplanerischen Ausgleich nicht in Frage stellt; dass der Regionalausschuss in diesem Gutachten ebenfalls darauf bestanden hat, dass die Akte betreffend die Erweiterung des industriellen Gewerbegebiets der Ziegelsteinfabrik von Ploegsteert durch di
e Verfassung zweier unterschiedlicher Erlasse deutlich von derje ...[+++]nigen Akte getrennt wird, die die Eintragung eines gemischten Gewerbegebiets in dem Bereich " Quatre Rois" und eines industriellen Gewerbegebiets im Bereich " Bas-Warneton" betrifft.